AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der scan.up AG

I. Gegenstand und Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche vertriebenen Testverfahren, Beratungsverträge und sonstige Dienstleistungen (z.B. Erteilung von scan-Lizenzen) der scan.up AG Anwendung.
Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Kundinnen und Kunden, ohne dass deren erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
Abweichende Geschäftsbedingungen der Kundinnen und Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der scan.up AG schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen der Kundinnen und Kunden ausdrücklich widersprochen worden ist.

II. Inhalt des Auftrages
Bezüglich der Beratungsverträge und sonstigen Dienstleistungen werden Aufgabenstellung, Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Testverfahren, Arbeitsunterlagen bzw. Trainingsinhalte in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Die scan.up AG kann sich zur Erfüllung ihrer Pflichten sachverständiger Dritter bedienen.

III. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum
Sämtliche von der scan.up AG vertriebenen Testverfahren, gleichgültig ob den Kundinnen und Kunden als Online-Variante bzw. auf Datenträgern zur Verfügung gestellt, bzw. angefertigten Entwürfe, Konzepte, Ideen, Werke etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i.S.d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht ohne Zustimmung der scan.up AG über den Vertragszweck hinaus genutzt oder bearbeitet werden. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechende Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den/die Auftraggeber:in über.
Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen der scan.up AG geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Auftraggeber über.
Der/die Auftraggeber:in erwirbt kein Eigentum an den Auswertungsroutinen/Quellcodes und ist nicht berechtigt, Informationen diesbezüglich an Dritte weiterzugeben.

IV. Konkurrenzausschluss; Geheimhaltung
Die scan.up AG verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Unternehmen zu informieren, und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche zu Gunsten der scan.up AG.
Die scan.up AG verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Tatsachen, die ihr im Rahmen der Ausführung des Vertrages bekannt geworden sind.
Der/die Auftraggeber:in steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeitendender scan.up AG gefährden könnte. Kundinnen und Kunden verpflichten sich deshalb, während der Laufzeit des Beratungsvertrages mit der scan.up AG sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten danach keine Mitarbeitendender scan.up AG, die mit der Erarbeitung des vertragsgegenständlichen Projektes betreut waren, einzustellen oder in sonstiger Weise zu beschäftigen oder ihnen derartige Angebote zu unterbreiten.

V. Vergütung
Soweit ein Festhonorar nicht vereinbart ist, wird auf der Grundlage der aktuell gültigen Tagessätze der scan.up AG nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Sämtliche mit der Durchführung des Auftrages verbundenen Auslagen trägt die Kundin/der Kunde. Für Tagesspesen und Fahrten mit dem PKW gelten die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste oder des vorliegenden Angebotes der scan.up AG.
Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Kundinnen und Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

VI. Fremdkosten
Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von sachverständigen Dritten sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier:in u.Ä., sind der scan.up AG gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht eine Pauschalvereinbarung getroffen wurde. Die scan.up AG ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Kundinnen und Kunden zu vergeben.

VII. Sicherung der Leistung
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die scan.up AG wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der scan.up AG nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die scan.up AG unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen oder diese durch andere Mitarbeitende zu erbringen. Wenn der/die Auftraggeber:in einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt, so gilt folgende Regelung: Bei einer Absage in dem Zeitraum von vier bis zwei Monaten vor dem vereinbarten Termin zur Durchführung der Dienstleistung werden 50%, danach 100% des Honorars zuzüglich eventuell anfallender Fremdkosten in Rechnung gestellt. Als Absage gilt auch das Verschieben eines fest vereinbarten Termins.

VIII. Haftung
Für im Rahmen des Internets verwendete Online-Varianten der Testverfahren wird eine Übernahme der Gewähr bezüglich Virenfreiheit ausgeschlossen. Bei Schäden, die aus der Verwendung der von scan.up vertriebenen Testverfahren entstehen, ist die Haftung der scan.up AG auf den Kaufpreis des einzeln verwendeten Tests begrenzt. Für einen auf leichter Fahrlässigkeit beruhenden Schadensfall bei Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen haftet die scan.up AG nur für einen Betrag in Höhe der Auftragssumme. Als Schadensfall ist die Summe der Ansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Für unvorhersehbare, auf leichter Fahrlässigkeit beruhende, vertragsuntypische Schäden haftet die scan.up AG nicht. Sofern die Kundin/der Kunde eine Höherversicherung durch einen Haftpflichtversicherer wünscht, hat die Kundin/der Kunde darauf hinzuweisen. Die Kundin/der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten der Höherversicherung, sofern eine solche zu erlangen ist.
Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht Aufgabe der scan.up AG. Die scan.up AG haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse.
Wird die scan.up AG von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der/die Auftraggeber:in die scan.up AG von der Haftung frei.

IX. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Hamburg, soweit der/die Auftraggeber:in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der/die Auftraggeber:in keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsabschluss seinen/ihren Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein/ihr Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Vertragsauslegung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggeberinnen und Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.

Stand 01/05

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